Rahmenhygieneplan für Schulen

05.11.2020

Alle in Schule tätigen Mitarbeiter und Schüler/innen sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise zu beachten.

Persönliche Hygiene

1.Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen müssen die betroffenen Personen der Schule fernbleiben.

2.Hände aus dem Gesicht, insbesondere Vermeidung von Berührung von Schleimhäuten im Mund- und Nasenbereich, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.

3.Händehygiene, regelmäßiges Händewaschen

4.Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge und Abstand zu anderen)

Mund-Nasen-Bedeckung(MNB)

Schüler/innen sind verpflichtet, bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs bzw. der Schülerbeförderung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch an Haltestellen und in Wartehäusern ist eine MNB zu tragen. Es ist laut Eindämmungsverordnung (§17) vorgeschrieben bis 30.November 2020, dass alle Schüler/innen ab vollendeten fünften Lebensjahr, das pädagogische und das sonstige Personal außerhalb des Unterrichts eine MNB zu tragen haben.

Lüftung

Besonders wichtig ist das regelmäßige Lüften, um die Innenraumluft durch Frischluft auszutauschen. (§ 3 Eindämmungsverordnung)

Versammlungen

Konferenzen, Dienstberatungen Fortbildungen und Elterngespräche sind grunsätzlich nicht im Präsenzmodus durchzuführen.

Schulfremde Personen (auch Eltern)

Aufgrund der einzuhaltenden Kontaktbeschränkungen ist Eltern und anderen schulfremden Personen das Betreten des gesamten Schulgeländes nur in Ausnahmefällen mit vorher vereinbartem Termin und nur mit MNB gestatte. Im Sekretariat sind Name, Datum, Uhrzeit (von ... bis), Grund des Besuches , Telefonmummer oder E-Mail Adresse zu bescheinigen.

Liebe Eltern! Ich möchte Sie bitten, machen Sie diese Maßnahmen auch zu Hause zum Thema im Gespräch mit Ihren Kindern und seien Sie selbst auch Vorbild im Umsetzen. Danke und bleiben Sie gesund!